Rechtsgebiete

Mit mir können Sie über alles sprechen, insbesondere bei Problemen in den Bereichen:

  • Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht
  • Arbeitsrecht, z.B. Kündigungen, Arbeitszeugnisse u.a.
  • Erbrecht, Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche
  • Altersvorsorge- und Betreuungsverfügungen und -vollmachten
  • Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht
  • Allgemeines Zivilrecht ( z.B. Mietrecht, Inkasso) und Vertragsrecht
  • Entwurf, Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Verträgen

Das Familienrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit, denn familienrechtliche Konflikte nehmen zu und übertreffen oft zivilrechtliche Auseinandersetzungen durch ihre Heftigkeit, Emotionalität und die erheblichen wirtschaftlichen Folgen, die sogar bis zur Bedrohung der Existenz reichen können. Dabei werden oft Dritte, insbesondere Kinder in die Auseinandersetzungen einbezogen.

Um so wichtiger ist es daher, sich vorausschauend möglicher Problemstellungen vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher Wertvorstellungen anzunehmen und im Konfliktfall –neben einer kompetenten Beratung und anwaltlichen Vertretung- maßvoll auf eine gütliche Regelung hinzuwirken.

 

Das Hauptanliegen meines familienrechtlichen Engagements ist daher:

  • Konflikt-Vermeidung durch frühzeitige und ausgewogene Begleitung bei der Gestaltung eines Ehevertrages
  • Konflikt-Bewältigung im Trennungsfall durch Erarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Konflikt-Austragung vor dem Gericht nur als „ultima ratio“.

auch hier gilt: